Zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen auf den Anlagen des Vereins sind die nachstehenden Trainer/innen zugelassen.
Mit Ausnahme der Übungsleiter/innen des Vereins erbringen sie ihre Leistung nur auf Grund eines zwischen der/dem Trainer/in und der/dem zu Trainierenden in eigener Verantwortung geschlossenen Vertrages.
Die Erbringung der Leistungen, die vertragliche Gestaltung dieses Trainingsvertrages und seiner Nebenrechte und -verpflichtungen liegen in keinerlei Hinsicht im Einflussbereich des Vereins.
Alle auftretenden Fragen und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen obliegen ausschließlich den Vertragsparteien (Trainer/in und Trainierende/r) in eigener, alleiniger Verantwortung.